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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Brandt Rückbau | Abriss – Entkernung – Rückbau

§ 1 Geltungsbereich & Kleinunternehmerstatus

1. Diese AGB gelten für alle Leistungen der Firma Brandt Rückbau (nachfolgend „Auftragnehmer“).
2. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer berechnet und auch in Rechnungen nicht ausgewiesen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail/Messenger) oder durch den Beginn der Arbeiten zustande.
2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Baufreiheit: Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Gelände für Maschinen befahrbar und zugänglich ist.
2. Pläne: Der Auftraggeber muss vor Arbeitsbeginn verbindliche Pläne über Strom-, Wasser-, Gas- und Datenleitungen vorlegen. Für Schäden an nicht dokumentierten Leitungen haftet der Auftragnehmer nicht.
3. Medien: Leitungen müssen vor Beginn durch Fachpersonal (Elektriker/Installateur) getrennt und gesperrt sein.
4. Schadstoffe: Der Auftraggeber informiert vorab über Gefahrstoffe (z. B. Asbest). Unvorhergesehene Funde führen zum Arbeitsstopp und zur Preisanpassung.

§ 4 Entkernung und tragende Bauteile

  • Zustand der Bausubstanz & Haftung: Der Auftraggeber sichert die statische und konstruktive Eignung der vorhandenen Untergründe und Bauteile (wie z. B. dem Estrich) für die angebotenen Arbeiten zu. Soweit die statische Unbedenklichkeit zugesichert wurde oder bestehende Risiken vorab nicht ausdrücklich mitgeteilt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

  • Eingriffe in die Tragstruktur: Das Entfernen tragender oder aussteifender Bauteile erfolgt ausschließlich nach Vorlage einer schriftlichen Freigabe durch einen vom Auftraggeber beauftragten Statiker.

  • Sicherheitsbedenken: Bestehen während der Ausführung Zweifel an der Standsicherheit, ruhen die Arbeiten, bis eine statische Freigabe vorliegt. Die Kosten für eventuell notwendige Abstützmaßnahmen trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Preise und Zahlung

1. Es gelten die im Angebot genannten Endpreise (ohne MwSt-Ausweis gemäß § 19 UStG).
2. Der Auftragnehmer kann für Material- oder Entsorgungskosten Abschlagszahlungen verlangen.
3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.'

§ 6 Entsorgung

1. Abbruchmaterial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nicht anders vereinbart. 2. Mehrkosten durch im Abfall enthaltene Fremdstoffe oder gefährliche Abfälle (Sonderabfall), die nicht im Angebot standen, trägt der Auftraggeber.

§ 7 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2. Für unvermeidbare Erschütterungsschäden, Staub oder Rissbildungen an Nachbarobjekten wird bei fachgerechter Ausführung keine Haftung übernommen.

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